Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden gehört zu den wichtigsten Vorteilen der Gemeinnützigkeit. Für einen gemeinnützigen Verein sind Spenden eine ideale Einnahmequelle, denn egal wie hoch die Spendeneinnahmen sind, sie bleiben steuerfrei.
Was ist eine Spende?
Eine Spende ist eine Zuwendung an z.B. eine steuerbegünstigte („gemeinnützige“) Einrichtung. Dazu zählen Geldspenden, Sachspenden (materielle Gegenstände, die ins Eigentum des Spendenempfängers übergehen) sowie Leistungsspenden (z.B. Arbeitsleistung). Steuerlich abzugsfähig sind jedoch nur Geld- und Sachspenden.
Sachspenden müssen außerdem bewertet werden (weil auf der Spendenbestätigung ein Geldwert eingetragen werden muss). Hier wird der aktuelle Verkehrswert („gemeiner Wert“) angesetzt. Bei Spenden aus Betriebsvermögen darf der sogenannte Buchwert angesetzt werden.
Zu beachten ist insgesamt, dass Zuwendungen nur dann als Spenden gelten, wenn sie freiwillig und unentgeltlich geleistet werden. Unentgeltlich bedeutet, dass der Vermögenszufluss ohne Gegenleistung erfolgt.
Hier gibt es eine klare Abgrenzung zum Sponsoring, die typischerweise mit Werbeleistungen der gemeinnützigen Einrichtung für den Sponsor verbunden sind (z.B. kostenlos überlassene Trikots mit Werbeaufdruck). Solche Gegenleistungen verbieten in der Regel den Spendenabzug.
Spenden sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie beim Finanzamt durch eine förmliche Spendenbestätigung (Zuwendungsbestätigung) nachgewiesen werden. Ausstellen können diese nur privatrechtliche Organisationen, wenn sie als steuerbegünstigt vom Finanzamt anerkannt sind. Dazu muss ein Freistellungsbescheid vorliegen.
Die Bestätigungen für Spenden müssen nach einem verbindlichen amtlichen Mustertext ausgestellt werden. Es gibt gesonderte Muster für Geldzuwendungen und Sachzuwendungen.
Ein gemeinnütziger Verein ist dazu verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der Spende zu gewährleisten und eine Kopie der Spendenbestätigung aufzubewahren.
Haftung bei Spendenbestätigungen
Werden Spendenbestätigungen falsch ausgestellt oder Spenden unzulässig verwendet, haftet die Einrichtung dafür mit pauschal 30% des Spendenbetrages. Bei einer falschen Verwendung der Spenden können auch Vorstandsmitglieder mit ihrem Privatvermögen in Haftung genommen werden. Zudem droht der Entzug der Gemeinnützigkeit.
Vorteile für den/die Spender_in
Der/die Spender_in kann mit der Spendenbestätigung steuerlich den Sonderausgabenabzug geltend machen. Die steuerlichen Einkünfte - also die Steuerlast - mindern sich also um den Spendenbetrag. Somit "bezuschusst“ das Finanzamt quasi die Spende an die gemeinnützige Einrichtung. Auch Unternehmen können Spenden steuerlich geltend machen.
Dieser Steuervorteil in Verbindung mit der Unterstützung des guten Zwecks können eine wichtige Spendenmotivation sein.
Quellen und weitere Infos findet ihr hier: