Der eingetragene Verein (e.V.) gehört in Deutschland zu den häufigsten Gesellschaftsformen. Es gibt hierzulande rund 600.000 solche Vereine. Die wichtigsten Vorschriften für Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 21 bis 79 BGB) geregelt.
Ein eingetragener Verein (e.V.) ist ein Verein, der durch Eintragung in das Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt. Bei einem e.V. geht es in erster Linie nicht um wirtschaftliche, sondern um ideelle Zwecke. Solche so genannten „Idealvereine" sind beispielsweise Jugendvereine, Sportvereine, Umweltvereine, Kunst- und Kulturvereine und viele andere mehr. Doch warum sollte man einen e.V. gründen?
Zur Gründung eines Vereins sind mindestens 7 Mitglieder nötig (später nicht weniger als 3 Mitglieder) und es muss ein bestimmter Ablauf eingehalten werden.
Zuerst muss eine Satzung erstellt und unter den Gründungsmitgliedern diskutiert werden. Die Satzung enthält die wichtigsten Regelungen für die Zusammenarbeit im Verein.
Soll der Verein auch gemeinnützig werden, sollte die Satzung vor der Anmeldung zum Vereinsregister beim zuständigen Finanzamt zur Prüfung vorgelegt werden. So lassen sich unnötige zusätzliche Kosten vermeiden.
Dann findet die Gründungsversammlung (mit mindestens 7 Gründungsmitgliedern) statt. Dort werden die Vereinsgründung und die Satzung beschlossen sowie ein Vorstand gewählt. Die Gründungssatzung muss von den Gründungsmitgliedern unterschrieben werden. Außerdem muss über die Gründungsversammlung ein Protokoll geführt werden, das entsprechend der Satzung unterschrieben werden muss.
Im nächsten Schritt muss der Verein vom Vorstand beim Vereinsregister zur Eintragung angemeldet werden. Die Anmeldeerklärung muss von einem Notar unterschrieben sein und ihr sind dann noch die Satzung und das Gründungsprotokoll beizufügen.
Nach der Registereintragung erhält man einen Registerauszug. Dieser dient als Nachweis des e.V.-Status und wird z.B. bei der Eröffnung eines Bankkontos und beim Finanzamt verlangt.
Die Eintragung des Vereins hat jedoch nichts mit der Gemeinnützigkeit zu tun. Die Gemeinnützigkeit ist ein rein steuerlicher Tatbestand, der einige steuerliche Vorteile bietet. Strebt ein e.V. die Gemeinnützigkeit an, muss diese nun beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Quellen & weitere Infos findet ihr unter: