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G wie GEMA-Tarif

Neuer GEMA-Tarif WR-KJA für die offene Kinder und Jugendarbeit

Ab dem 01.01.18 gilt ein neu verhandelter GEMA-Tarif für die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - also auch für ehrenamtliche Jugendclubs und -vereine sowie Jugendkultureinrichtungen. Ende November hat die GEMA begonnen, die Verträge mit dem bisherigen Tarif WR-OKJE zu kündigen. Gleichzeitig wird den Einrichtungen ein Vertrag mit dem neuen Tarif WR-KJA angeboten. Hiermit wollen wir euch ein paar nähere Informationen geben.  

Warum hat die GEMA den Tarif WR-OKJE gekündigt?  

Laut GEMA wurde im bisherigen Tarif der Grundsatz der Gleichbehandlung der Nutzer nicht beachtet, da mit dem Pauschaltarif WR-OKJE ein Nutzer eine unbegrenzte Zahl von Veranstaltungen pro Jahr durchführen konnte, ohne dass es zu einer höheren Abrechnung über die größere Zahl der Veranstaltungen gekommen ist. Benachteiligt waren die Jugendeinrichtungen mit wenigen Veranstaltungen, aber auch die Urheber, die von den Einrichtungen mit vielen Veranstaltungen keine zusätzlichen Tantiemen erhalten haben.

Außerdem kannte der Pauschaltarif keine Trennung zwischen Disco und Konzerten mit Bands. Daher war keine Ermittlung der Verteilung von Tantiemen aus Liveevents möglich.

Was bedeutet dies und wie geht es weiter?

Der neue Vertrag zum Tarif WR-KJA wurde zwischen der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendeinrichtungen e.V (BAG) und der GEMA ausgehandelt. Den Kündigungen ist ein Fragebogen zur Musiknutzung beigefügt, der für den Anschlussvertrag zum neuen Tarif eine große Bedeutung hat. Die Antworten in diesem Fragebogen bilden die Grundlage für das neue Vertragsangebot der GEMA. Die neuen Verträge für die Einrichtungen beginnen dann nach Unterzeichnung ab dem Ablauftermin des gekündigten bisherigen Vertrages, frühestens ab dem 01.01.18.

Im Gesamtvertrag für den neuen Tarif sind wieder Vergünstigungen für Mitglieder der BAG inbegriffen. Diese Vergünstigungen gelten ebenfalls für Mitglieder des Jugendring Oberlausitz e.V., der eine gesammelte Bestätigung der Mitglieder an die GEMA übermittelt. Wichtig ist, die Unterlagen, die der Kündigung beiliegen komplett zu lesen und zu bearbeiten. Bleibt hier etwas liegen, droht ein vertragsloser Zustand zum Auslaufen des bisherigen Vertrages. Dann kann es zu teuren GEMA-Rechnungen ohne Nachlässe und Vergünstigungen kommen, die darüber hinaus noch einen Kontrollaufschlag in Höhe von 100 % enthalten.

Was verändert der neue Tarif?

Gegenüber dem bisherigen Pauschaltarif kommt es zu folgenden Veränderungen:

  • Die Musiknutzungen bei Veranstaltungen (Disco oder Konzert mit Band) werden künftig einzeln, pro Veranstaltung, abgerechnet. Die Grundlage dafür sind die Normaltarife der GEMA für diese Veranstaltungen (U-V, M-V und U-K). Die Tarifhöhe ergibt sich dabei aus der Fläche des Veranstaltungsraumes und der Höhe des Eintritt-Entgeltes aus der Tabelle des jeweiligen Tarifes.
  • Auf die Preise der Normaltarife gelten für Mitglieder der BAG und damit des Jugendring Oberlausitz e.V. folgende Nachlässe: 15 % als Nachlass im Rahmen des Sozial- und Kulturtarifes sowie zusätzlich 20 % für Mitglieder.
  • Alle Veranstaltungen müssen uneingeschränkt vorangemeldet und bei Konzerten die Musikfolgelisten der Bands eingereicht werden. Diese Listen können nun zur Vereinfachung der Verwaltung auch quartalsweise der GEMA vorgelegt werden.  

Die BAG wahrt die Interessen der Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Das Hauptziel war, die finanziellen und bürokratischen Belastungen für kleine Träger mit ihren Einrichtungen in einem tragbaren Rahmen zu halten. Zudem wurde klarer unterschieden zwischen Einrichtungen, die Veranstaltungen durchführen und Einrichtungen, die lediglich „Hintergrundmusik“ laufen lassen:

  • Für kleine Einrichtungen, die keine Veranstaltungen durchführen gibt es ein neues, günstiges und flexibles Angebot. Hier können z.B. Jugendräume, Offene Treffs, kleine Clubs wählen, ob sie nur Hintergrundmusik nutzen oder auch die Vorführung von Filmen und Videos mit Musik im Programm haben. Hier bleibt es bei einer tragbaren Pauschalsumme pro Jahr, ohne irgendeine Meldepflicht.
  • Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe können nun für mehrere kleine Einrichtungen und Angebote den vergünstigten Tarif nutzen. Das bedeutet, mehrere kleine Treffräume (bis zu einer Fläche von zusammengefasst maximal 200 qm) können als ein Raum abgerechnet werden.
  • Filmangebote außerhalb des Jugendhauses oder Musiknutzungen bei Ferienangeboten an verschiedenen Orten in der Gemeinde sind nun möglich.
  • Einrichtungen, die Veranstaltungen durchführen, können den begünstigten Tarif auch für ihre Veranstaltungen z.B. in der Stadthalle nutzen. Die Vergünstigungen des neuen Tarifes können auf alle Stufen des Eintrittspreises gewährt werden. Die Beschränkung der Begünstigung bei Veranstaltungen auf 3 Euro (Disco) oder 5 Euro (Konzert) ist weggefallen.
  • Für Einrichtungen, die mehr als 10 Veranstaltungen im Jahr durchführen, ist die vereinfachte Abwicklung der Meldungen und Abrechnungen über Jahrespauschalverträge möglich. Diese bieten auch einen finanziellen Vorteil, da die Pauschalverträge zusätzliche Nachlässe auf die Tarifzahlungen gewähren. Bei mehr als 10 Veranstaltungen (also ab der 11. Veranstaltung) im Jahr werden zusätzlich 10 % und bei mehr als 30 Veranstaltungen (also ab der 31. Veranstaltung) 14,5 % Vergünstigung berechnet. Aber: Die Meldung der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Jahr muss im Voraus an die GEMA getan werden!
Infos

Auf den Internetseiten der Bundesarbeitsgemeinschaft Offene Kinder- und Jugendarbeit und der GEMA findet ihr dazu aktuelle Informationen und Formulare.

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