Im ursprünglichen Sinn ist das Ehrenamt ein freiwilliges öffentliches Amt, das ein*e Bürger*in übernimmt, ohne eine Bezahlung dafür zu erwarten. Was jedoch nicht ausschließt, dass eine Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit gezahlt werden kann. Man leistet ein Ehrenamt für eine bestimmte Dauer regelmäßig (manchmal auch unregelmäßig und auf unvorhersehbare Dauer) im Rahmen von Vereinen, freien Trägern, Projekten, Initiativen oder Institutionen. Beispiele hierfür sind: Jugendclubs, Freiwillige Feuerwehr, Sportverein, Gemeinderat, Katastrophenschutz uvm. Heute wird der Begriff „Ehrenamt“ immer mehr gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwilligenarbeit“ oder auch „Bürgerschaftliches Engagement“ benutzt.
In Deutschland hat das Ehrenamt eine lange Tradition. Mehr als 20 Millionen Jugendliche und Erwachsenen engagieren sich heute freiwillig in den unterschiedlichsten Bereichen (sozial, karitativ, kulturell, Sport, Jugendarbeit, Landschafts- und Naturschutz). Doch was treibt diese Menschen an, sich ehrenamtlich zu engagieren? Die Motive sind vielfältig. Ehrenamtliche Tätigkeiten bieten die Möglichkeit:
Ohne den freiwilligen, ehrenamtlichen Einsatz der Menschen würden viele Projekte und Bereiche des sozialen und öffentlichen Lebens kaum existieren können. Vor allem die vielen Vereine sind ein Lernfeld solidarischen Handelns, sind Treffpunkte der Generationen und Orte der Begegnung aller Bevölkerungsteile. Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene erleben, erfahren und erlernen in ihnen Gemeinschaft und soziale Verantwortung.
Der Staat hat diese Tatsache längst erkannt und fördert das freiwillige Engagement z.B. durch:
Doch ehrenamtliches Engagement wird nicht immer gern gesehen. War es bisher immer von Vorteil, bei der Stellensuche im Lebenslauf und in Bewerbungsgesprächen auf die Ausübung eines Ehrenamts hinzuweisen, weil dies soziale Kompetenzen verspricht, ist dies bei vielen Arbeitgeber*innen inzwischen unerwünscht. Die Bewerber*innen könnten dadurch schließlich ihre Arbeitszeit und -kraft vernachlässigen.
Die ehrenamtliche Tätigkeit ist ehrenvoll und darf niemandem zum Nachteil ausgelegt werden! Außerdem hat sie eine soziale Anerkennung verdient. Dies erfolgt allerdings nicht bei allen ehrenamtlichen Tätigkeiten und Leistungen in der Gesellschaft gleich. Auch in Bezug auf Aufwandsentschädigungen unterscheiden sich Ehrenämter sehr. Vergünstigungen wie Fahrgeld oder regionale Ehrenamtscards (so auch die Jugendleiter*in-Card - der bundesweit einheitliche Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit) für kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Schwimmbäder, Kinos, Museen etc. lassen sich zudem gerade in unserer Region nur schwer finden. Hier sind Änderungen bzw. Weiterentwicklungen mehr als wünschenswert, stellen sie doch nur einen geringen Gegenwert für die vielen wichtigen ehrenamtlich geleisteten Stunden dar.
Quellen und weitere Infos: