Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, insbesondere auf dem Gebiet der Musik sowie die Mildtätigkeit.
Dieser Zweck soll insbesondere verwirklicht werden durch
a) Unterstützung der musikalischen Arbeit von Schulen, Kindergärten und sonstigen gemeinnützigen Institutionen und Vereinigungen,
b) Förderung von Maßnahmen für junge Menschen mit dem Ziel, das Interesse für die Musik zu wecken und zu fördern, beispielsweise durch die Unterstützung musikalischer Fortbildungskurse und Seminare, oder durch die Begegnung mit Musikern,
c) Unterstützung von Musikschulen, Musikvereinen i. R. der Gemeinnützigkeit,
d) Begabtenförderung und Förderung von Künstlern, z. B. durch die Vergabe von Preisen oder die Verteilung von Stipendien,
e) Durchführung von Musikwettbewerben/künstlerischer Veranstaltungen,
f) Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, z. B. Musiksammlungen,
g) Förderung von gemeinnützigen kulturellen Einrichtungen, z. B. Musikorchester, Musiktheater,
h) Förderung aller gängigen Musikrichtungen, -stile und -arten,
i) Die finanzielle Unterstützung bedürftiger Musikschaffender wie Musiker, Musikstudierende i. S. des § 53, Ziff. I und 2 der Abgabenordnung.
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung".
1. FörderrichtlinienBitte prüfen Sie, ob Ihr Antrag grundsätzlich mit dem Stiftungszweck übereinstimmt. Leider können wir keine Projekte unterstützen, die nicht zu 100% mit dem Stiftungszweck übereinstimmen.
2. AntragstellungWenn Ihr Anliegen mit dem Stiftungszweck übereinstimmt setzen Sie sich bitte per Post oder E-Mail mit Frau Emrich (Kontakt siehe rechts) in Verbindung und stellen Ihr Projekt vor.
3. Prüfung und GenehmigungWenn uns alle notwendigen Informationen vorliegen wird geprüft, ob Ihr Antrag den Vorgaben unseres Stiftungszweckes entspricht und ob alle gesetzlichen Auflagen eingehalten werden. Erst nach erfolgter positiver Prüfung wird der Vorstand der Stiftung über Ihren Antrag entscheiden. Hinweis: Die Antragstellung heißt nicht, dass Ihr Antrag tatsächlich genehmigt wird.
4. AbschlussDie weitere individuelle Vorgehensweise wird in der Folge mit Ihnen abgesprochen.
Kontakt
Hans Thomann Stiftung
Hans Thomann Straße 1
96138 Burgebrach
info@hansthomannstiftung.de
https://www.hansthomannstiftung.de/