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Kleinprojektförderung - Weltoffenes Sachsen

Projektförderung - WOS

Art der Förderung:
Zuschuss (Anteilfinanzierung) 

Förderhöhe:
bis zu 95%, mindestens 500 €, jedoch maximal 10.000 EUR 

Auszahlung:
kann auf Antrag unmittelbar nach Inkrafttreten der Bestandskraft des Bewilligungsbescheides erfolgen 

Antragsristen:
Beantragung vier Wochen vor Beginn des Projekts, aber frühestens mit Beginn des Jahres, in dem das Projekt umgesetzt werden soll 

Projektlaufzeit: bis zu 11 Monate (Kleinprojekte sind spätestens am 31. Dezember des Umsetzungsjahres abzuschließen)

Fördergegenstand: 
Projekte, die Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, insbesondere politisch und religiös motivierten Extremismus, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus, Antisemitismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Antiziganismus abbauen helfen. Projekte, die demokratische Werte stärken und demokratische Handlungskompetenzen fördern. 

Voraussetzung:
Die Projekte sind im Freistaat Sachsen durchzuführen. Die Maßnahmen sollen ihre Wirkung im Freistaat Sachsen entfalten. 

Definition Kleinprojekt:
Das Förderinstrument Kleinprojekt soll engagierten Vereinen und Initiativen die Möglichkeit bieten, Ihre Projektidee aus dem Bereich Demokratiearbeit zügig in Sachsen umsetzen zu können und neuen Antragstellern ermöglichen, das Förderverfahren kennenzulernen. Gefördert werden z.B. Projekte, die infolge einer lokalen bzw. regionalen Initiative oder eines solchen Bedarfes entstanden sind. Hierbei kann es sich um Projekte auf Quartiersebene einer Stadt bzw. einer Dorfgemeinschaft, zum Beispiel der Freiwilligen Feuerwehr, des Fußballvereins, einer Schule oder eines Jugendclubs handeln. Darüber hinaus sind Projekte denkbar, welche neue Maßnahmen, Methoden oder Werkzeuge kurzfristig oder exemplarisch ausprobieren möchten. Bei Antragstellern, welche bereits über die Förderrichtlinie WOS gefördert werden gilt: Die Kleinprojekte sind von bereits laufenden WOS-Projekten klar abzugrenzen. 

Antragstellung:
Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Projektbeginn bei der Bewilligungsstelle, der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB), unter Verwendung der aktuellen Antragsvordrucke bevorzugt elektronisch (bzw. in eingescannter Form) an die E-Mail-Adresse wos@sab.sachsen.de einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die eingereichten Unterlagen vollständig und unterschrieben übersendet werden. 

Alle benötigten Antragsunterlagen und Formblätter sind auf der Website der SAB abrufbar. Bitte verwenden Sie immer die aktuelle Version. Der Antrag besteht aus formellen und inhaltlichen Fragen zum geplanten Projekt. 

Im Fokus der Bewertung des Projektantrags stehen Ihre Angaben zu den inhaltlichen Fragen. Auch für Kleinprojekte werden die regulären Antragsunterlagen genutzt. Der Umfang der Projektkonzeption muss jedoch nicht dem eines mehrjährigen Projektes entsprechen.  

Beratung Im Vorfeld der Antragstellung besteht die Möglichkeit einer Beratung durch die SAB. Kontakt: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Abteilung Bildung E-Mail: wos@sab.sachsen.de

weitere Infos unter: Startseite - Weltoffenes Sachsen - sachsen.de

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Tel.: 03588 2597377
Mobil: 0173 8481910
Email: flexjuma@jugendring-oberlausitz.de

Eure Ansprechpartner*innen

Jens Zschernig
Sebastian Höbler
Julius Menschner

Diese Internetseite/dieser Blog wurde gefördert durch den Sächsischen Mitmach-Fonds

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