Beantragt ihr irgendwo Fördergelder (Zuwendungen) für eure Projekte, habt ihr meist sofort mit verschiedenen Begriffen rund um die Art und Form der Finanzierung zu tun. Dies kann schnell zu Verwirrung führen, wenn ihr damit noch nie etwas zu tun hattet. Daher wollen wir euch diese hier kurz vorstellen.
Die Finanzierungsart bestimmt, in welchem Umfang (ganz oder teilweise) euer Projekt gefördert wird. Folgende Grundtypen werden dabei unterschieden:
Bei der Teilfinanzierung deckt die Zuwendung nur einen Teil eurer zuwendungsfähigen Projektausgaben. Die Finanzierung für den übrigen Teil muss dann von euch selbst (als "Zuwendungsempfänger") oder von einer oder mehreren anderen Stellen (z.B. eure Gemeinde, eine andere Stiftung) aufgebracht werden.
Die Teilfinanzierung untergliedert sich in:
Bei der Anteilfinanzierung bemisst sich die Zuwendung nach einem bestimmten Prozentsatz (Anteil) an euren zuwendungsfähigen Projektausgaben.
Die Zuwendung darf also nur anteilig mit möglichen Zuwendungen anderer Stellen (z.B. eurer Gemeinde, einer anderen Stiftung) und/oder den vorgesehenen Eigenmitteln von euch (als "Zuwendungsempfänger") in Anspruch genommen werden. Die Abrechnung des Vorhabens erfolgt zu den jeweils festgesetzten Anteilen.
Bei der Fehlbedarfsfinanzierung deckt die Zuwendung den "Fehlbedarf" für euer Projekt. Dieser "Fehlbedarf" entsteht, wenn ihr als Zuwendungsempfänger nicht alle Ausgaben für euer Projekt durch eigene oder fremde Mittel decken könnt.
Die Zuwendung dürft ihr erst in Anspruch nehmen, wenn eure eingeplanten Eigenmittel und/oder die finanziellen Mittel von anderen Stellen verbraucht sind.
Bei der Festbetragsfinanzierung beteiligt sich der Zuwendungsgeber mit einem festen (nach oben und unten nicht veränderbaren) Betrag an den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Bei der Abrechnung des Vorhabens bleibt der Anteil der staatlichen Förderung konstant, wenn mindestens in dieser Höhe zuwendungsfähige Ausgaben nachgewiesen werden (d.h. lediglich der vorgesehene Eigenanteil verändert sich nach "oben" oder "unten").
Bei der Vollfinanzierung deckt die Zuwendung die gesamten zuwendungsfähigen Projektausgaben. Eigenmittel von euch als "Zuwendungsempfänger" oder fremde Mittel von anderen Stellen werden nicht eingesetzt.
Die Zuwendung darf in Anspruch genommen werden, sobald sie für fällige Zahlungen im Rahmen des Zuwendungszwecks benötigt wird.